Gaststudium
Gasthörerinnen und -hörer
Personen, die die akademischen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, können an gewissen Vorlesungen teilnehmen. Mittels eines Hörerscheins wird die Teilnahme bestätigt. Hörerinnen und Hörer können keine Kreditpunkte erwerben und auch keine Prüfungen ablegen. Sie erhalten weder Abgangszeugnisse noch ähnliche Bestätigungen. |